Ziele

Zielgruppe

Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig und dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder im Begriff sind, einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu erlangen; der Aufenthalt gilt als rechtmäßig und dauerhaft, wenn die Person eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, eine Niederlassungserlaubnis, oder eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr erhalten hat oder seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn, der Aufenthalt ist vorübergehender Natur. Ausgeschlossen sind jedoch Drittstaatsangehörige, die sich zur Absolvierung eines Studiums oder Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst im Sinne der Richtlinie 2004/114/EG bzw. 2016/801 EG oder zu Forschungszwecken im Sinne der Richtlinie 2005/71/EG bzw. 2016/801/EG in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten; Nächste Verwandte im Sinne des Art. 16 Abs. 10 i. V. m. Anhang III der Verordnung (EU) 2021/1147 von Personen, die der in Buchstabe a genannten Zielgruppe angehören, können in die Maßnahmen nach diesem Absatz aufgenommen werden, sofern dies für die effektive Durchführung dieser Maßnahmen erforderlich ist; zudem Drittstaatsangehörige, die nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, auch in Verbindung mit derIntV und DeuFöV, Zugang zu einem Integrationskurs oder einem Berufssprachkurs haben (z.B. Geduldete).Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sind.

Drittstaatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis/ein Visum für die Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20Aufenthaltsgesetz) oder zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung (§ 17 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) erteilt bekommen haben oder im Begriff sind eine solche/ein solches zu erlangen.

Details zu den Zielgruppen

Bitte beschreiben Sie genau die Zielgruppe ihres Projekts. Vermeiden Sie allgemeine Begriffe wie „Flüchtlinge“ oder „Migrantinnen“ bzw. „Migranten“. Inwieweit stimmt die Zielgruppe Ihres Projekts mit der im Förderaufruf enthaltenen Beschreibung der Zielgruppe des betroffenen Spezifischen Ziels des Nationalen Programms überein? Bitte beachten Sie, dass Zielgruppe i.d.S. bei Strukturprojekten bzw. Strukturmaßnahmen die Drittstaatsangehörigen sind, die indirekt von dem Projekt/der Maßnahme profitieren.

Beschreibung

Der deutliche Bevölkerungszuwachs in Essen seit dem 31.12.2014 (vor Beginn größerer Fluchtbewegungen) von 576.691 auf 600.765 Einwohner (Stand: 31.12.2023) resultiert fast ausschließlich aus dem Anstieg der Zahl der Nicht-Deutschen um 53,7 % auf 119.845 Personen. Darunter sind 87.247 Drittstaatsangehörige. 48,8 % der Drittstaatsangehörigen sind weiblich.

Deutliche Veränderungen gegeben hat es seit 2014 auch bei den Bevölkerungsanteilen der Drittstaatsangehörigen: Nach dem Herkunftsland Türkei (2014: 22.915 / 2023: 24.815) folgen jetzt schon Syrien (1.605 / 18.243), Ukraine (1.605 / 9.337) und der Irak (3.893 / 8.909). Dahinter folgen Serbien/Kosovo/Montenegro (5.771 / 7.113), Afghanistan (3.775 / 6.710), Libanon (4.822 / 6.104) und Marokko (derzeit 5.219).

Zur Zielgruppe des Projekts B5 zählen Drittstaatsangehörige in Essen, die sich rechtmäßig und dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und vornehmlich aus Türkei, Syrien, Irak, Serbien/Kosovo/Montenegro, Afghanistan, Marokko und Libanon stammen; darüber hinaus auch deren Kinder und Jugendliche sowie Menschen aus der Ukraine und aus Afrika, die als Drittstaatler*innen auch von Projekt B5 profitieren können.

Besonderes Augenmerk soll auch gelegt werden auf die große Zahl von Frauen aus den o.g. Drittstaaten: Auf diese Frauen kommt es vor allem an, wenn es um ein friedliches Miteinander im Wohnumfeld und um die Bildungsperspektiven von Kindern und Jugendlichen geht.

Darüber hinaus fasst das Projekt B5 auch Drittstaatsangehörige mit körperlichen und seelischen Einschränkungen ins Auge, die bislang in der öffentlichen Wahrnehmung viel zu wenig Beachtung fanden: Dabei sind viele geflüchtete Drittstaatenangehörige – insbesondere aus Kriegsgebieten – traumatisiert oder auch von schweren körperlichen Beeinträchtigungen infolge Verletzungen betroffen.

Es werden vor allem Menschen sein, die aus der Türkei, Syrien, Irak, Serbien / Kosovo / Montenegro, Afghanistan, Ukraine, Marokko und Libanon stammen: inclusive der Kinder und Jugendlichen aus diesen Nationalitäten; darüber hinaus auch Menschen mit unterschiedlichen afrikanischen und ukrainischen Nationalitäten.

Der Zielgruppennachweis ist durch Anfertigung von Kopien der relevanten Originaldokumente der Zielgruppenpersonen, welche die Zugehörigkeit zur Zielgruppe belegen, zu erbringen.

Als Dokumente, die die Zugehörigkeit einer Person zur Zielgruppe belegen, kommen vor allem Dokumente in Betracht, die den Aufenthaltsstatus der Person nach dem AufenthG belegen, ggf. in Kombination mit Personaldokumenten (Reisepass, Personalausweis, Pass- oder Ausweisersatz) und weiteren Dokumenten (z.B. einer Teilnahmeberechtigung zum Integrationskurs/Berufssprachkurs). Welche Dokumente für die jeweilige Zielgruppe einen ausreichenden Nachweis darstellen, entnehmen Sie bitte den Erläuterungen im Förderhandbuch.

In Ausnahmefällen kann der Zielgruppennachweis anstelle der Anfertigung von Kopien der Originaldokumente der Zielgruppenperson auch durch das „Formular zur Prüfung und Dokumentation der Zielgruppenzugehörigkeit“ erbracht werden. Mit dem Formular bestätigt der Zuwendungsempfänger die Einsichtnahme in die relevanten Originaldokumente der Zielgruppenperson und die Zugehörigkeit zur Zielgruppe. Die Erklärung ist durch die Zielgruppenperson und den Zuwendungsempfänger zu unterschreiben und gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie für Prüfungszwecke aufzubewahren. Das „Formular zur Prüfung und Dokumentation der Zielgruppenzugehörigkeit“ steht auf der Website der AMIF-Verwaltungsbehörde und in ITSI (Informationen) zur Verfügung.

Für jede Zielgruppenperson muss die Zugehörigkeit zur Zielgruppe individuell nachgewiesen werden, entweder durch Kopien der relevanten Originaldokumente der Zielgruppenperson oder das ausgefüllte „Formular zur Prüfung und Dokumentation der Zielgruppenzugehörigkeit“.

Die / der Antragstellende bestätigt, dass die Zielgruppennachweise in der beschriebenen Form für den gesamten Zeitraum der Projektdurchführung erbracht und gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie für Prüfungszwecke aufbewahrt und vorgehalten werden.

Beschreibung:

Der deutliche Bevölkerungszuwachs in Essen seit dem 31.12.2014 (vor Beginn größerer Fluchtbewegungen) von 576.691 auf 600.765 Einwohner (Stand: 31.12.2023) resultiert fast ausschließlich aus dem Anstieg der Zahl der Nicht-Deutschen um 53,7 % auf 119.845 Personen. Darunter sind 87.247 Drittstaatsangehörige.

48,8 % der Drittstaatsangehörigen sind weiblich. Nicht zuletzt auf Grund der günstigeren Mieten lebt die Mehrzahl der Menschen aus Drittstaaten in der Nordhälfte der Stadt Essen: In fast allen nördlichen Stadtteilen liegt der Anteil der Drittstaatsangehörigen durchgängig über dem städtischen Durchschnitt und erreicht Spitzenwerte von bis zu 40 %. Weitaus höher ist der Anteil der Drittstaatsangehörigen unter Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre: In den nördlichen Stadtteilen werden Spitzenwerte von deutlich über 50 % erreicht. Die Stadtteile mit dem höchsten Anteil von Drittstaatsangehörigen unter Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind zugleich auch die Stadtteile mit dem höchsten Anteil von Kindern und Jugendlichen, die existenzsichernde Leistungen beziehen: In den Stadtteilen Stadtkern, Ostviertel, Nordviertel, Südostviertel und Altendorf beträgt ihr Anteil zwischen 49,1 % und 56,5 %. Deutliche Veränderungen gegeben hat es seit 2014 auch bei den Bevölkerungsanteilen der Drittstaatsangehörigen:

Nach dem Herkunftsland Türkei (2014: 22.915 / 2023: 24.815) folgen jetzt schon Syrien (1.605 / 18.243), Ukraine (1.605 / 9.337) und der Irak (3.893 / 8.909). Dahinter folgen Serbien/ Kosovo/ Montenegro (5.771 / 7.113), Afghanistan (3.775 / 6.710), Libanon (4.822 / 6.104) und Marokko (derzeit 5.219). Sie gehören zur Zielgruppe des Projekts B5: inclusive der Kinder und Jugendlichen aus diesen Nationalitäten, darüber hinaus auch Menschen aus unterschiedlichen afrikanischen Ländern. Teilhabe-Angebote für junge Drittstaatsangehörige sind von zentraler Bedeutung für gelingende Integration und ein friedliches Miteinander vor Ort: Das Gefühl, nicht wirklich dazu zu gehören, hat offensichtlich dazu beigetragen, dass es 2020 in Altenessen und 2022 im Südostviertel zu Silvesterkrawallen von vorwiegend migrantischen Jugendlichen aus Drittstaaten und im Juni 2023 zu Massentumulten zwischen Libanesen und Syrern in der Innenstadt gekommen ist. Umso mehr gilt es, den jungen Menschen aus diesen Communitys ergänzende Teilhabe-Angebote zu machen, wie sie das Projekt B5 bietet. Besonderes Augenmerk soll auch gelegt werden auf die große Zahl von Frauen aus den o.g. Drittstaaten: Auf diese Frauen kommt es vor allem an, wenn es um ein friedliches Miteinander im Wohnumfeld und um die Bildungsperspektiven von Kindern und Jugendlichen geht. Darüber hinaus fasst das Projekt B5 auch die Drittstaatler mit körperlichen und seelischen Behinderungen ins Auge, die bislang in der öffentlichen Wahrnehmung viel zu wenig Beachtung fanden: Die Bundesarbeitsgemeinschaft psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer geht davon aus, dass mindestens 30 Prozent der geflüchteten Menschen aus Drittstaaten in Deutschland unter einer posttraumatischen Belastungsstörung oder depressiven Erkrankungen leiden. Hinzu kommen vielfach auch schwere körperliche oder geistige Beeinträchtigungen infolge Verletzungen. Laut IT.NRW (Stand: 17.11.2023) sind 11,5 % der Essener Bevölkerung anerkannte Schwerbehinderte. Laut Statistischem Bundesamt haben aber nur 3,4 % der bundesweit anerkannten Schwerbehinderten keinen deutschen Pass; der Anteil der Drittstaatsangehörigen dürfte mit Sicherheit noch weitaus niedriger sein. Offensichtlich fehlen vielen Betroffenen aus Drittstaaten die für eine Anerkennung nötigen Informationen und Kenntnisse. Deshalb nehmen sie ihre Rechte auf Anerkennung als Schwerbehinderte nicht in Anspruch und können somit auch nicht an den hieraus resultierenden Erleichterungen profitieren. Auch hierfür bieten im Projekt B5 vor allem die Anlaufstellen für Verweisberatung und die niederschwellige Inklusionsarbeit für behinderte Drittstaatsangehörige passende Angebote.

Erläuterung:

Es gibt zahlreiche Angebote in Essen zur Integration von Drittstaatsangehörigen in die Regelsysteme – wenn auch angesichts der großen Anzahl der in den letzten 10 Jahren hinzugekommenen Menschen längst nicht im benötigten Ausmaß. Der Schwerpunkt dieser Angebote liegt allerdings bei den Menschen, die als Flüchtlinge nach Essen gekommen sind. Deutlich geringer sind die Angebote für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig und dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder im Begriff sind, einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu erlangen.

Auch die Drittstaatler*innen, die sich dauerhaft in Deutschland niedergelassenen haben, wie z.B. Türken und Serben, benötigen oft noch dringend Unterstützung, um gesellschaftliche Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten zu erkennen und diese zu nutzen. Die Mehrheit der Drittstaatsangehörigen nutzt immer noch nicht oder allenfalls in geringem Umfang ihre Rechte und kann deshalb aufgrund der vorhandenen Hemmschwellen nicht hinreichend am gesellschaftlichen Leben teilhaben und partizipieren. Diese sollen ermutigt werden ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Hier setzt die Arbeit des B5-Verbunds an: Auch für diese Menschen besteht erheblicher Bedarf, Orientierung in ihrer neuen Heimat zu finden, also auch an die Regelsysteme – die sich meist erheblich von denen ihrer Herkunftsländer unterscheiden – herangeführt zu werden. Wegen sprachlicher Verständigungsprobleme besteht zunächst oft auch Bedarf nach mehrsprachigen Lotsenleistungen.

Dies gilt analog auch für zahlreiche andere Themenfelder: Das Heranführen der Drittstaatler*innen an die vorhandenen Regelsysteme (Behörden, Verbraucherberatung, Schuldnerberatung etc.) ist eine zentrale Aufgabe der Arbeit des B5-Verbundes.

Bislang scheitert Teilhabe und Partizipation häufig daran, dass die Drittstaatsangehörigen die vorhandenen Angebote sowie die Anmeldewege und -verfahren nicht kennen. Des Weiteren wissen sie oft nicht, an wen sie sich wenden sollen und wie sie diese Einrichtungen aufsuchen und sich vor Ort anmelden können. Hier ist Unterstützung über mehrsprachige Lots*innen und Multiplikator*innen zwingend benötigt.

Insgesamt fehlt es an Angeboten mit einem ganzheitlichen Ansatz, die darauf abzielen, den Drittstaatsangehörigen mit niederschwelligen, ineinandergreifenden Angeboten vielfältige Zugangsmöglichkeiten in die Stadtgesellschaft zu ermöglichen und zugleich den Zugang in die Regelsysteme abzusichern. Nur so können die Drittstaatsangehörigen in allen Bereichen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und partizipieren.

Das ist gerade das Neue an der Kooperation im B5-Verbund. Einzeln haben die Kooperationspartner bisher schon wichtige Arbeit geleistet, aber noch nicht mit solcherart vielfältigen, niederschwelligen, ineinandergreifenden Angeboten.

Erläuterung:

Es gibt deutlich geringe Angebote für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig und dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder im Begriff sind, einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu erlangen. Auch die Drittstaatler*innen, die sich dauerhaft in Deutschland niedergelassenen haben, wie z.B. Türken und Serben, benötigen oft noch dringend Unterstützung, um gesellschaftliche Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten zu erkennen und diese zu nutzen. Die Mehrheit der Drittstaatsangehörigen nutzt immer noch nicht oder allenfalls in geringem Umfang ihre Rechte und kann deshalb aufgrund der vorhandenen Hemmschwellen nicht hinreichend am gesellschaftlichen Leben teilhaben und partizipieren. Diese sollen ermutigt werden ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Hier setzt die Arbeit des B5-Verbunds an: Auch für diese Menschen besteht erheblicher Bedarf, Orientierung in ihrer neuen Heimat zu finden, also auch an die Regelsysteme – die sich meist erheblich von denen ihrer Herkunftsländer unterscheiden – herangeführt zu werden. Wegen sprachlicher Verständigungsprobleme besteht zunächst oft auch Bedarf nach mehrsprachigen Lotsenleistungen.

Dies gilt analog auch für zahlreiche andere Themenfelder: Das Heranführen der Drittstaater an die vorhandenen Regelsysteme (Behörden, Verbraucherberatung, Schuldnerberatung etc.) ist eine zentrale Aufgabe der Arbeit des B5-Verbundes: inklusive Unterstützung durch mehrsprachige Lots*innen und Multiplikator*innen.

Dabei kommt es zugleich darauf an, für Teilzielgruppen wie Frauen, Kinder und Jugendliche oder auch körperlich und geistig beeinträchtige Menschen, für sie jeweils passende kultursensible Angebote zu entwickeln und ihnen zu unterbreiten.

Der ganzheitliche Ansatz mit ineinandergreifenden niederschwelligen Angeboten aller Kooperationspartner – inclusive der TVG Holsterhausen – bietet eine gute Grundlage, um über Austausch, Sport- und Kulturangebote den Spracherwerb zu fördern sowie mehr und mehr Teilhabe zu ermöglichen.

Das ist gerade das Neue an der Kooperation im B5-Verbund: Einzeln haben die Kooperationspartner bisher schon wichtige Arbeit geleistet, aber noch nicht mit solcherart vielfältigen, niederschwelligen, ineinandergreifenden Angeboten.

Zum Teil lagen die Schwerpunkte bislang auch auf anderen Zielgruppen: beispielsweise bei der TVG Holsterhausen eher bei alteingesessenen Menschen aus der Aufnahmegesellschaft und Menschen, die selbst oder deren Eltern schon vor Jahrzehnten zugewandert sind.

Mit diesem ganzheitlichen Ansatz kann eine nachhaltige Integration und ein guter Kontakt zur Aufnahmegesellschaft möglich gemacht und damit ein friedliches Miteinander im Wohnumfeld gesichert werden.

Nicht zuletzt auf Grund der günstigeren Mieten lebt die Mehrzahl der Menschen aus Drittstaaten in der nördlichen Hälfte der Stadt Essen: Mit Ausnahme der nordwestlichen Stadtteile Schönebeck, Bedingrade und Frintrop liegt der Anteil der Drittstaatsangehörigen in allen nördlichen Stadtteilen durchgängig über dem städtischen Durchschnitt von 22,5 % und erreicht Spitzenwerte von bis zu 40 %.

Weitaus höher ist der Anteil der Drittstaatsangehörigen unter Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre: In den nördlichen Stadtteilen werden Spitzenwerte von deutlich über 50 % erreicht.

Die Stadtteile mit dem höchsten Anteil von Drittstaatsangehörigen unter Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind zugleich auch die Stadtteile mit dem höchsten Anteil von Kindern und Jugendlichen, die existenzsichernde Leistungen beziehen: In den Stadtteilen Stadtkern, Ostviertel, Nordviertel, Südostviertel und Altendorf beträgt ihr Anteil zwischen 49,1 % und 56,5 %.

Vor diesem Hintergrund liegt der räumliche Schwerpunkt des Projekts B5 in der nördlichen Stadthälfte von Essen: Insbesondere in den Stadtteilen Stadtkern und Altenessen (geplante Standorte der Anlaufstellen zur Verweisberatung) sowie Nordviertel, Altendorf und Holsterhausen.