Projekt

AMIF-Projekt B 5

Übergeordnete Zielrichtung des Projekts

Unterstützung bei der Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen in die Aufnahmegesellschaft.

Die Fördergesellschaft Kultur und Integration gGmbH und seine Kooperationspartner*innen erhalten 1.945.378,45 Millionen Euro EU-Förderung durch die AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) die zur Umsetzung des Projektes „B5 – beraten, bilden, bewegen, begleiten, betreuen“. Die Projektpartner bringen als Eigenmittel insgesamt 216.153,17 Euro ein. Die Gesamtkosten des Projektes B5 betragen 2.161.531,62 Euro. 

Beschreibung

Die übergeordneten Projektziele sollen durch folgende fünf Projektmaßnahmen (PM) erreicht werden:

  1. Empowermentarbeit für Frauen aus den Kreisen der Drittstaatsangehörigen mit rechtmäßigem Aufenthaltstitel durch VIBB e. V.
  2. Integration durch Sport für Drittstaatsangehörigkeit mit rechtmäßigem Aufenthaltstitel durch TVG Holsterhausen 1893 e.V. 
  3.  Anlaufstelle für Verweisberatung für Drittstaatsangehörigkeit mit rechtmäßigem Aufenthaltstitel in der CityNord durch RAA Verein NRW e.V.  
  4.  Anlaufstelle für Verweisberatung für Drittstaatsangehörigkeit mit rechtmäßigem Aufenthaltstitel in Altenessen durch KD11/13 GmbH 
  5. Inklusionsarbeit für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthaltstitel durch Interkulturelle Assistenz in der CityNord von Essen

Projektmaßnahme 1

Drittstaatsangehörige Frauen in Essen nutzen für sie konzipierte und kostenfreie Vernetzungs-, Bildungs- und Informationsangebote:

  1. Empowerment und Förderung der Teilhabe von drittstaatsangehörigen Frauen
  2. Benennung Zielsetzung(en) Projektmaßnahme 1

Die Frauen haben ein gestärktes Selbstbewusstsein und sind sich ihrer individuellen Stärken und Ressourcen bewusst, wodurch sie selbstbestimmter Entscheidungen treffen können.

  • Sie kennen die Rechte und Möglichkeiten von Frauen in der Aufnahmegesellschaft, verstehen ihre Bedeutung und wissen, wie sie diese gezielt nutzen können.
  • Ihre Sprachkenntnisse haben sich verbessert und sie bauen sich ein soziales Netzwerk auf, in dem sie Unterstützung finden und welches sie aktiv für den Austausch und zur Problemlösung nutzen können.
  • Sie haben praktische Kenntnisse erworben, wie sie alltägliche Herausforderungen wie die Kommunikation mit Behörden oder die Organisation des Familienalltags eigenständig bewältigen können.
  • Sie finden Begegnungsorte, wo sie sich mit den Vertreterinnen der Aufnahmegesellschaft austauschen, dort wo es nicht funktioniert wird die Sichtweise der Mehrheitsgesellschaft über eingebundene Referentinnen in die Begegnung eingebracht.
  • Sie sind mit Strategien zur Förderung ihrer mentalen Gesundheit und ihres Wohlbefindens vertraut und setzen diese aktiv ein, um Herausforderungen resilient zu begegnen

Die Projektmaßnahme fördert die soziale Inklusion von drittstaatsangehörigen Frauen durch regelmäßige Vernetzungs-, Bildungs- und Informationsangebote. Im Mittelpunkt stehen wöchentlich stattfindende Gruppentreffen für 6-12 Teilnehmerinnen. Ergänzend werden begleitende Kindergruppen angeboten, die eine Betreuung für Kinder ohne regulären Betreuungsplatz sicherstellen und den Teilnehmerinnen die Teilnahme an den Angeboten erleichtern. Die wöchentlichen Treffen dauern 2-3 Stunden und es werden Inhalte aus den Themenblöcken Gesundheit, Bildung, Politik, Erziehung, Freizeitgestaltung sowie Alltagsleben in Deutschland besprochen. Zusätzlich werden Inhalte speziell für Frauen wie zum Beispiel Rechte von Frauen in der Aufnahmegesellschaft (Gleichberechtigung von Mann und Frauen), Gleichstellung (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) und Konfliktbewältigung in den Treffen thematisiert sowie Trainings zur Selbstreflexion und Stressbewältigung durchgeführt. Die thematischen Überschneidungen zur Projektmaßnahme 3 sind absichtlich, um den Teilnehmerinnen in diesem geschützten Raum nur für Frauen die Möglichkeit zu geben, sensible Themen offen anzusprechen, persönliche Erfahrungen auszutauschen und gezielt auf ihre spezifischen Bedürfnisse einzugehen. Die Arbeitsweise der Frauengruppen basiert auf einem dialogischen Ansatz mit einer teilnehmerinnenorientierten, hierarchiefreien Struktur, die bewusst den Eindruck von Schulunterricht vermeidet. Eine Besonderheit der Maßnahme ist, dass die Gruppen durch Multiplikatorinnen und Bildungspatinnen geleitet werden, die selbst Drittstaatsangehörige sind oder durch eine Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben und damit die Sichtweise der Aufnahmegesellschaft in die Gespräche einbringen können, wenn sich die Vertreterinnen der Aufnahmegesellschaft der Begegnungsorte entziehen sollten. Sie werden vor allem über die bestehenden Netzwerkpartner des Trägers, wie lokale Vereine, Migrantenselbstorganisationen und andere vor Ort tätige Institutionen, gewonnen, verfügen oft bereits über Vorerfahrung als Gruppenleiterinnen oder Bildungspatinnen und werden durch das Projekt bei ihrer Arbeit eng begleitet. Wöchentlich erhalten sie inhaltliche Arbeitsmaterialien und Unterstützung von der Teilprojektleitung. Ihre persönliche Erfahrung ermöglicht eine praxisnahe Gestaltung der Gruppenarbeit, da sie die Zielgruppe gut verstehen und ihre Bedürfnisse kennen. Zur Förderung des Austausches zwischen den Teilnehmerinnen und der Aufnahmegesellschaft werden gezielt externe Referentinnen aus der Aufnahmegesellschaft eingeladen, die Inhalte wie Bildung, Gesundheit oder gesellschaftliche Teilhabe vermitteln und Einblicke in die Strukturen sozialer und politischer Institutionen geben. Zu den eingeladenen Referentinnen gehören Expertinnen aus Bildungsinstitutionen, Akteure der Kommunalpolitik sowie Fachleute aus der Sport- und Gesundheitslandschaft. Ergänzend dazu werden Exkursionen zu Kultur- und Bildungsinstitutionen wie Bibliotheken, Museen oder politischen Einrichtungen organisiert. Diese Aktivitäten steigern nicht nur die Attraktivität der Gruppenangebote, sondern ermöglichen den Teilnehmerinnen, die Institutionen der Aufnahmegesellschaft kennenzulernen und sich mit deren Werten und Arbeitsweisen vertraut zu machen. Zusätzlich werden Sprachpatinnen aus der Aufnahmegesellschaft eingebunden, die sich regelmäßig mit den Teilnehmerinnen treffen. Bei gemeinsamen Aktivitäten bieten sie den Frauen Gelegenheiten, ihre Sprachkenntnisse in einem praxisnahen Kontext anzuwenden und auszubauen. Gleichzeitig fördern diese Begegnungen den Austausch und unterstützen den Aufbau persönlicher Netzwerke. Die Kombination aus strukturierten Sitzungen und praxisorientierten Aktivitäten mit den Sprachpatinnen fördert eine ganzheitliche sprachliche und soziale Integration.

 

 

 

 

Projektmaßnahme 2

 

Integration durch Sport für Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel TVG Holsterhausen 1893 e.V. – Projektmaßnahme 2 im Rahmen von B5

Zielsetzung der Projektmaßnahme

Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthaltstitel in Essen sollen durch gezielte, kostenfreie Sport- und Bewegungsangebote dabei unterstützt werden, ihre körperliche Gesundheit zu stärken, sich in ihrer neuen Lebenswelt zu orientieren und gesellschaftlich teilzuhaben.

Die Maßnahme verfolgt folgende Ziele:

  • Drittstaatsangehörige nehmen regelmäßig an Sport- und Bewegungsangeboten teil, die ihre Gesundheit fördern, Freude an Bewegung vermitteln und eine aktive Freizeitgestaltung ermöglichen.
  • Durch gemeinsame Sportangebote entstehen Begegnungen zwischen Drittstaatsangehörigen und Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft. Dabei knüpfen die Teilnehmenden Kontakte, lernen voneinander und fördern gegenseitiges Verständnis.
  • Über die Teilnahme verbessern sich Sprachkenntnisse auf natürliche Weise. Gleichzeitig entstehen soziale Netzwerke, die den Teilnehmenden helfen, sich im Alltag besser zurechtzufinden und Unterstützung zu erfahren.
  • Drittstaatsangehörige werden behutsam an das Vereinsleben in Deutschland herangeführt. Informationsveranstaltungen, Netzwerktreffen und persönliche Begleitung durch Vereinsmitglieder helfen dabei, Zugangshürden abzubauen und Perspektiven für eine aktive Teilhabe – auch im Ehrenamt – zu eröffnen.

Beschreibung der Maßnahme

Der TVG Holsterhausen 1893 e.V. bietet im Rahmen des Projekts B5 eine Vielzahl von kostenfreien Sport- und Bewegungsangeboten für Drittstaatsangehörige an – für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien. Die Angebote finden an mehreren Tagen pro Woche statt und richten sich nach den Bedürfnissen der Zielgruppen.

Zu den Angeboten gehören:

  • Eltern-Kind-Turnen für verschiedene Altersgruppen
  • altersdifferenzierte Kinderturngruppen (z. B. Mäuseturnen, Bärenturnen, Mädchenturnen)
  • Kindertanz und Zumba für Kinder und Jugendliche
  • Bewegungsangebote für Mütter und Väter
  • Feriencamps mit sportlichem Schwerpunkt für Kinder und Jugendliche in den Schulferien
  • Mobile Angebote, z. B. Sporteinheiten in Kitas oder Grundschulen

Die Aktivitäten finden in den vereinseigenen Hallen und Bewegungsräumen, als auch in externen Räumlichkeiten (in Schulen und Kitas) statt und werden von erfahrenen Übungsleiter*innen durchgeführt. Ziel ist es, nicht nur Bewegung zu ermöglichen, sondern auch Selbstwirksamkeit und Gemeinschaft zu fördern.


Sport als Brücke – Teilhabe durch Bewegung

Sport bietet eine hervorragende Möglichkeit, Menschen unabhängig von Herkunft, Sprache oder Bildungsstand in Bewegung zu bringen – körperlich und sozial. Unsere Bewegungsangebote fördern nicht nur Gesundheit, sondern ermöglichen niedrigschwellige Begegnungen zwischen Drittstaatsangehörigen und der Aufnahmegesellschaft.

Diese interkulturellen Kontakte helfen dabei, Barrieren abzubauen und ein positives Miteinander im Stadtteil zu stärken. Sport wird dabei bewusst als integratives Medium genutzt: Gemeinsames Spielen, Turnen oder Tanzen schafft Vertrauen, fördert interkulturellen Austausch und eröffnet neue Perspektiven – für Kinder, Jugendliche und deren Familien.


Ein wichtiger Bestandteil der Maßnahme ist die Heranführung an die Strukturen des deutschen Vereinswesens. Drittstaatsangehörige erhalten Einblick in die Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements und werden motiviert, sich mit ihren Stärken aktiv einzubringen.

Begleitet wird dieser Prozess durch:

  • Informationsveranstaltungen zum Thema Vereinsleben und Ehrenamt
  • Vermittlung von Kontakten zu anderen Sportvereinen oder Freizeiteinrichtungen
  • Persönliche Begleitung durch Vereinsmitglieder oder Freiwillige bei den ersten Schritten

So wird das Projekt zu einem echten Einstiegstor in langfristige soziale Teilhabe und ermöglicht nachhaltige Integration – nicht nur durch Bewegung, sondern durch Begegnung, Verantwortung und Gemeinschaft.

 

 

Projektmaßnahme 3

Durchführung von Beratungen zur Orientierung, Informations- und Wertevermittlung sowie sozialer Beratung und Begleitung in den Anlaufstellen für Verweisberatung

Zielsetzung(en) der Projektmaßnahme 3

Drittstaatsangehörige in Essen können eine persönliche oder telefonische Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Dabei werden sie individuell, selbstbestimmt, kostenfrei und dolmetschergestützt zu den verschiedenen Schritten ihres Integrationsprozesses beraten sowie begleitet und bei ihren Beratungsanliegen unterstützt.

Im Rahmen der Beratung und Begleitung wird ihnen Orientierungswissen vermittelt, damit sie mittelfristig selbstbestimmt gemäß den Werten und Normen der Aufnahmegesellschaft in ihr agieren können. Orientierungswissen umfasst folgende Themen:

  • Sie kennen ihre behördlichen Ansprechpersonen für ihr jeweiliges Anliegen, wie beispielsweise JobCenter, Standesamt, Sozial- oder Jugendamt, verfügen über Grundkenntnisse bezüglich ihrer Rechte und Pflichten im Umgang mit diesen Akteuren und entwickeln Selbstständigkeit im Umgang mit diesen. Ebenso wissen sie um Beratungsangebote außerhalb des behördlichen Umfeldes, die sie bei individuellen Problemlagen z.B. im gesundheitlichen oder finanziellen Bereich unterstützen können.
  • Ihre Sprachkenntnisse haben sich verbessert und über gesellschaftliche Teilhabe bauen sie sich ein soziales Netzwerk auf, welches sie gemäß der ressourcenorientierten Beratung als persönliches Potential begreifen und zur Überwindung von Herausforderungen einsetzen.
  • Sie kennen die Struktur des deutschen Gesundheitssystems und seine Akteure sowie ihre Möglichkeiten der gesundheitlichen Teilhabe.

Sie verfügen über Grundkenntnisse des deutschen Bildungssystems und schulischer Qualifikationen sowie den damit verbundenen Rechten und Pflichten, insbesondere die Schulpflicht für Minderjährige.

Beschreibung der Projektmaßnahme 3

Im Rahmen der Projektmaßnahme 3 werden Drittstaatsangehörige bei Bedarf von Projektkräften zu Anliegen rund um die Orientierung in der Aufnahmegesellschaft beraten und begleitet. Folgende Themen können Inhalt der Beratungs- und Betreuungsleistung sein:

  • Allgemeine Beratung zum deutschen Rechtssystem und den damit verbundenen Rechten und Pflichten sowie den für die Ratsuchenden relevanten Verfahrenswegen und den damit verbundenen Gesetzen sowie Beratung und Unterstützung bei spezifischen Rechtsfragen und der damit verbundenen Vermittlung an die entsprechenden Akteure, Fachberatungsstellen (Regeldienste) und Rechtsvertretungen
  • Allgemeine Lebensberatung und Unterstützung bei der Suche nach zuständigen Regeldiensten sowie die Vermittlung der Ratsuchenden an die zuständigen Regeldienste wie beispielsweise das Sozialamt, JobCenter oder das Gesundheitsamt
  • Allgemeine Beratung und Begleitung zu Terminen und Unterstützung bei Terminvereinbarungen wie beispielsweise beim Wohnungsamt sowie Vermittlung von Wissen wie die Ratsuchenden über Internet-Fachberatungsstellen und Rechtsvertretungen finden können
  • Gesundheitsversorgung mit Schwerpunkt auf dem Zugang zum Gesundheitssystem wie beispielsweise der Beantragung von Behandlungsscheinen, der Gesundheitskarte, eines Behindertenausweises oder Terminvereinbarungen mit ÄrztInnen und Behörden sowie Unterstützung im Umgang mit Krankenkassen
  • Lebensberatung wie ein Konto bei einer Bank eingerichtet wird und welche Unterlagen dafür notwendig sind oder Beratung und Unterstützung bei der Neuaufnahme eines Studiums sowie Vermittlung der Ratsuchenden an die zuständigen Regeldienste (Akteure)
  • Schulbezogene Anliegen wie zum Beispiel Aufklärung über die Schulpflicht, Schulformen und entsprechend die Einschulung oder Wiederaufnahme Minderjähriger in das Schulsystem und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten sowie bei Bedarf Weitervermittlung an die Regeldienste
  • Anliegen rund um das Thema Wohnen wie zum Beispiel Unterstützung bei der Kommunikation mit den zuständigen Stellen wie Wohnungsamt oder mit VermieterInnen
  • Maßnahmen wie Erstorientierungskurse, Einbürgerungstest oder Sprachkurse und Vermittlung der Ratsuchenden an die entsprechenden Akteure sowie Unterstützung bei der Beantragung der Zulassung zu solchen Kursen
  • Sonstigen Behördenangelegenheiten wie beispielsweise Anliegen beim Standesamt zur Ausstellung von Geburtsurkunden oder Heirat, beim Jugendamt für Vormundschaften oder Familienzusammenführungen
  • Gewalt durch beispielsweise staatliche Akteure im Herkunftsland aber auch innerfamiliäre Gewalt, Umgang mit Zwangsprostitution, Rassismuserfahrungen und damit verbunden die Vermittlung an entsprechende Regeldienste (Fachberatungsstellen)
  • Gesellschaftliche Teilhabe wie Vereinswesen oder Freizeitgestaltung
  • Allgemeine Anliegen zur Alltagsbewältigung wie zum Beispiel Steuern, Eröffnen von Bankkonten, Schulden und Kredit, Handyverträge, Versicherungen, Ratenzahlungen und damit verbundene Vermittlung an Regeldienste (Fachberatungsstellen).

 

Die Projektkräfte beraten Ratsuchende je nach Bedarf im Rahmen einer Kurzberatung mit 1-3 Treffen und verweisen bei längerfristig angelegter Beratung und Betreuung an die Regeldienste. Der RAA Verein NRW e.V. und KD11/13 gGmbH bieten sowohl eine Einzelberatung Ratsuchender als auch Familienberatung an. Zusätzlich zur Beratung ist eine Begleitung von Ratsuchender bei Bedarf zum Beispiel zu Arztbesuchen oder ihre Unterstützung in alltäglichen Angelegenheiten vor allem im Rahmen der Orientierung durch die Projektkräfte als bilinguale Sprach- oder Integrationsmittler*nnen möglich.

Projektmaßnahme 4

Inklusionsangebote zur Förderung der Teilhabe Drittstaatsangehöriger mit körperlicher oder geistiger Behinderung.

Zielsetzung(en) der Projektmaßnahme 4:

Drittstaatsangehörige mit körperlicher oder geistiger Behinderung sowie deren Angehörige nutzen für sie konzipierte und kostenfreie Vernetzungs-, Inklusions- und Informationsangebote:

  • Die Drittstaatsangehörigen mit Behinderung sowie deren Angehörige entwickeln Netzwerke, in denen sie sich gegenseitig bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen unterstützen und voneinander lernen.

Sie nehmen an regelmäßigen Begegnungen mit Menschen aus der Aufnahmegesellschaft teil und profitieren vom Erfahrungsaustausch, knüpfen Kontakte und bauen kulturelle sowie soziale Barrieren ab.

  • Sie kennen relevante soziale Dienstleistungen, barrierefreie Freizeitangebote sowie die Aufgaben und Leistungen der Regeleinrichtungen der Behindertenhilfe und können diese selbstständig nutzen.
  • Die Drittstaatsangehörigen mit Behinderung können die mehrsprachige Website navigieren, rufen Informationen gezielt ab und sich dort mit anderen Mitgliedern der Zielgruppe.
  • Die MultiplikatorInnen übernehmen eine aktive Rolle in der Gruppe, moderieren den Austausch und vermitteln praktische Kenntnisse, wodurch sie als Vorbilder und Unterstützer für andere Drittstaatsangehörige mit Behinderung fungieren.

Ihre Sprachkenntnisse haben sich verbessert und sie bauen sich ein soziales Netzwerk auf, in dem sie Unterstützung finden und welches sie aktiv für den Austausch und zur Problemlösung nutzen können.

Beschreibung der Projektmaßnahme 4

In der Projektmaßnahme werden bis zu 5 Gruppen für Drittstaatsangehörige mit Beeinträchtigung eingerichtet. Diese Gruppen schutzbedürftiger Personen treffen sich einmal im Monat für 4 Stunden und bieten den Teilnehmenden sowie deren Familienangehörigen eine Plattform für Austausch, Unterstützung und Informationsvermittlung. In den Treffen werden praxisnahe Themen behandelt, darunter der Zugang zu Unterstützungsangeboten, die Nutzung sozialer Dienstleistungen und barrierefreie Freizeitmöglichkeiten. Die Umsetzung der Maßnahme wird durch den gezielten Einsatz von Drittstaatsangehörigen mit Behinderung als Multiplikator- und Gruppenleiter*innen getragen.

Bis zu zehn Drittstaatsangehörige mit Behinderung werden über Netzwerkpartner, Behinderteneinrichtungen sowie persönliche Kontakte für das Projekt gewonnen und umfassend im Bereich des Bundesteilhabegesetzes geschult. Nach der dreimonatigen Schulung übernehmen sie als Minijobber*innen die Leitung der Gruppen mit jeweils 5-10 Teilnehmenden, moderieren den Austausch und vermitteln relevante Informationen zum Bundesteilhabegesetzt an die Teilnehmenden sowie deren Angehörige. Während der gesamten Durchführung werden die Multiplikatorinnen eng durch die Teilprojektleitung begleitet.

Neben den Gruppenangeboten wird im VielRespektZentrum Essen ein wöchentliches zweistündiges Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung und ihre Familienangehörige eingerichtet. Angehörige können sich hier zu Themen wie Rechte, Teilhabe und Freizeitangebote informieren. Je nach Bedarf werden ergänzend Informationsveranstaltungen für Angehörige organisiert, die praktische Hilfestellungen und Orientierung bieten. Ein zentrales Element der Maßnahme ist der partizipative Aufbau einer mehrsprachigen Website. Diese Plattform stellt umfassende Informationen für Drittstaatsangehörige mit Behinderung bereit und wird gemeinsam mit den Teilnehmenden gestaltet. Die Entwicklung der Website wird durch Schulungen zu digitalen Tools unterstützt, die die Teilnehmenden befähigen, ihre Beiträge selbstständig zu erstellen. Die Website dient als Informationsquelle und als Werkzeug zur Vernetzung innerhalb der Zielgruppe. Durch Feedback-Mechanismen wird sichergestellt, dass die Plattform den Bedürfnissen ihrer NutzerInnen entspricht.

Ein wichtiger Bestandteil der Maßnahme sind regelmäßige Begegnungstreffen mit Menschen mit Behinderung aus der Aufnahmegesellschaft, die dreimal jährlich stattfinden. Diese Treffen bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und Einblicke in unterschiedliche Lebensrealitäten zu gewinnen. Ergänzend dazu werden Begegnungstreffen zwischen den Angehörigen der Drittstaatsangehörigen und der Aufnahmegesellschaft organisiert. Diese Begegnungsformate bieten einen Raum für Dialog und Unterstützung, ermöglichen interkulturellen Austausch und stärken nachhaltig das soziale Umfeld der Zielgruppe. Im Rahmen der Maßnahme finden jährlich gemeinsamen Veranstaltungen mit dem SC Frintrop, einem lokalen Sportverein, der sich aktiv für inklusive Sportangebote einsetzt, und den Regeleinrichtungen der Behindertenhilfe statt. Dabei lernen die Teilnehmenden inklusive Angebote und barrierefreie Freizeitmöglichkeiten kennen.

Die gezielte Einbindung von Vertreterinnen der Regeleinrichtungen bietet den Teilnehmenden konkrete Anknüpfungspunkte und erleichtert den Zugang zu diesen Institutionen. Diese Veranstaltungen fördern die Integration der Drittstaatsangehörigen und zeigen Perspektiven auf, wie sich die Zielgruppe aktiv in bestehende Strukturen einbringen kann.

Durch die Kombination aus Gruppenangeboten, Begegnungstreffen, Beratungsangeboten und digitalen Ressourcen schafft die Maßnahme umfassende Möglichkeiten zur Inklusion und Teilhabe von Drittstaatsangehörigen mit Behinderung. Sie fördert den interkulturellen Austausch, stärkt die Kompetenzen der Teilnehmenden und eröffnet ihnen neue Perspektiven für ein aktives und selbstbestimmtes Leben in der Aufnahmegesellschaft.